BAHNDIENSTLEISTUNGEN/ ZWEI-WEGE-TECHNIK

Chemische Vegetations­kontrolle

Unsere Kernkompetenz seit 30 Jahren: Wir bekämpfen Unkraut im Gleisbereich sach- und umweltgerecht – damit Ihre Infrastruktur erhalten bleibt!

Haben Sie Unkrautprobleme auf Ihren Gleisen? Wir können den Bewuchs kostengünstig und nachhaltig eindämmen und bieten Ihnen maßgeschneiderte Dienstleistungen an, zum Beispiel:

  • jährliche Streckenpflege
  • individuelle Behandlung gegen Problemunkräuter wie Ackerschachtelhalm, Riesenbärenkau oder dem japanischem Staudenknöterich

Welche Flächen pflegen wir?

  • Gleisanlagen: Seit mehr als 25 Jahren arbeiten wir deutschlandweit als Dienstleister für private Bahngesellschaften, Museumsbahnen, Straßenbahnen sowie Eigentümer von Anschlussgleisen im Bereich chemische Vegetationskontrolle.
  • Industrieflächen: Auf Werksgeländen und bei Industrieunternehmen behandeln wir Verkehrsflächen, Baufelder oder Kiesrollierungen mit Schlepper-Anbauspritze, Unimogs mit Schlauchhaspel oder Rückenspritze.

Welche Maschinen setzen wir ein?

Wir verwenden Zwei-Wege-Unimogs, die von der Deutschen Bahn zugelassen sind. Sie haben computergesteuerte und „Pflanzenschutz-TÜV“-abgenommene Spritzaufbauten, mit denen die Pflanzenschutzmittel im notwendigen Maß umweltschonend aufgebracht werden.

Welche Pflanzenschutzmittel setzen wir ein?

Wir verwenden Blatt- und/oder Bodenherbizide, die wir zielgerichtet und effektiv aufbringen. Im Zentrum steht dabei immer der umweltgerechte Pflanzenschutz. Deshalb passen wir uns selbstverständlich den aktuellen politischen Rahmenbedingungen an.

Vertrauen Sie uns!

Unsere Zweiwegefahrzeugführer besitzen den europäischen Triebfahrzeug-Führerschein sowie einen Pflanzenschutz-Sachkundenachweis. Außerdem werden sie regelmäßig in den Bereichen Sicherheit auf Bahnanlagen als auch im Bereich der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln geschult. Wir stehen in regelmäßigem Kontakt zu Pflanzenschutzämtern sowie Forschungsinstituten (zum Beispiel Julius-Kühn-Institut in Braunschweig) und entwickeln mit Fachberatern und Herstellern von Pflanzenschutzmitteln neue Konzepte für die Zeit nach Glyphosat.

BRAUCHEN SIE EINE AUSNAHMEGENEHMIGUNG?

Für die Unkrautbekämpfung auf bestimmten Freilandflächen brauchen Sie eine Ausnahmegenehmigung nach §12.2 Pflanzenschutzgesetz. Wir helfen Ihnen gerne dabei, diese Genehmigung bei Ihrem zuständigen Pflanzenschutzamt zu beantragen.

Unsere Technik

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Dirk Lehmann Kunden- und Projektbetreuer
TEL 0151 53237551
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